Normales Wahlverfahren
Wahlvorstandsschulung


Veranstaltungszeit

12.11.2025

Veranstaltungsort

Bad Mergentheim

SEMINARINHALT

Sind in Ihrem Betrieb mehr als 201 Beschäftigte? Dann ist das normale Wahlverfahren zwingend vorgeschrieben. In Betrieben mit 101 bis 200 Beschäftigten besteht hingegen die Möglichkeit, zwischen dem normalen und dem vereinfachten Wahlverfahren zu wählen – sofern keine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber über das vereinfachte Verfahren getroffen wurde, gilt das normale Wahlverfahren. Das Seminar bereitet Sie umfassend auf Ihre Aufgaben als Wahlvorstandsmitglied vor. Der Schwerpunkt liegt auf den gesetzlichen Vorgaben des Betriebsverfassungsgesetzes und der Wahlordnung für das normale Wahlverfahren sowie auf der praktischen Umsetzung im Betrieb. Sie gewinnen Sicherheit in der rechtssicheren Durchführung der Betriebsratswahl und erlangen die notwendige Handlungskompetenz.

  • Allgemeine Vorschriften zur Betriebsratswahl
  • Aktives und passives Wahlrecht
  • Erstellung Wählerliste und Wahlausschreiben
  • Wahl mehrerer Betriebsratsmitglieder
  • Vorschläge und Wahlverfahren, Minderheitengeschlecht, Sitzverteilung
  • Schriftliche Stimmabgabe und andere Verfahrensweisen
  • Durchführung der Betriebsratswahl
  • Nach der Betriebsratswahl

Wahlvorstandsschulung Normales Wahlverfahren - BiKo - BildungsKooperation