03.12.2025
Bad Mergentheim
SEMINARINHALT
Sind in Ihrem Betrieb zwischen 5 und 100 Beschäftigte dann muss die Betriebsratswahl im sogenannten vereinfachten Wahlverfahren durchgeführt werden. Zwischen 101 und 200 wahlberechtigten Beschäftigten kann das vereinfachte Wahlverfahren angewendet werden – vorausgesetzt, es wurde entsprechend mit dem Arbeitgeber vereinbart. Das Seminar bereitet Sie gezielt auf Ihre Aufgaben als Wahlvorstandsmitglied vor. Im Fokus stehen die gesetzlichen Regelungen des Betriebsverfassungsgesetzes und der Wahlordnung für das vereinfachte Wahlverfahren sowie dessen praktische Umsetzung im Betrieb. Sie erwerben das notwendige Fachwissen für eine rechtssichere Betriebsratswahl und die Handlungskompetenz zur praktischen Umsetzung im Betrieb.
Wahlvorstandsschulung Vereinfachtes Wahlverfahren - BiKo - BildungsKooperation